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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Verträge entsprechen dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und dem Obligationen recht (OR). Zuständige Bewilligungsbehörde ist das KIGA (Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit).

 

Das Temporär-Personal kann nur für die jeweils vereinbarten Tätigkeiten eingesetzt werden. Es arbeitet nach Anweisungen des Kunden und steht unter dessen Kontrolle und Verantwortung. Der Kunde verpflichtet sich, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und alle gültigen Sicherheitsnormen zu respektieren. Maschinen und Arbeitsmittel werden vom Kunden auf eigenes Risiko zur Verfügung gestellt. Eine Haftung der medin GmbH für irgendwelche Schäden wird ausgeschlossen.

 

Das Temporär-Personal ist verpflichtet, sich an die beim Kunden übliche Arbeitsregelung zu halten. Als Überstunden gilt Arbeitszeit, die das betriebsübliche Wochensoll überschreitet. Überstunden sind der kundenseitig geltenden Regelung entsprechend zu entschädigen. Allfällige Verpflichtungen des Kunden zu einem allgemeingültigen Arbeitsvertrag sind auch dem Temporär-Personal gegenüber verbindlich. Entsprechende Vereinbarungen müssen bei Auftragserteilung an medin GmbH gemeldet werden. 


Die Ausführung der übertragenen Arbeiten muss zu Beginn des Temporär-Einsatzes besonders sorgfältig überwacht werden. Sollten die Leistungen des/der Temporär-Vermittelten während des ersten Arbeitstages unbefriedigend ausfallen, ist die medin GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Bei berechtigter Beschwerde entfällt die Verrechnung dieses ersten Tages. Die medin GmbH entschädigt ihr Temporär-Personal aufgrund von wöchentlichen, kundenseits kontrollierten und unterschriebenen Arbeitsrapporten. Die/der Temporär-Vermittelte kann gegenüber dem Kunden keinerlei Anspruch geltend machen. Reklamationen betreffend verrechneter Leistungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Faktura behandelt werden. Die Rechnungen sind innert 14 Tagen zahlbar. 

 

Das von medin GmbH vermittelte Temporär-Personal darf vom Kunden weder direkt noch indirekt angestellt werden, ausgenommen:

 

  1. der effektive Temporär-Einsatz hat mindestens 3 Monate gedauert 
  2. eine Wartefrist von 3 Monaten nach Ende des letzten Einsatzes ist abgelaufen.

 

Fälligkeit des Honorars

 

medin GmbH stellt Anspruch auf ein Honorar, sobald ein Kandidat angestellt wird oder der Kunde innert 12 Monaten nach der Zustellung seines Personaldossiers durch medin GmbH als Mitarbeiter beschäftigt, sei es in Teilzeit oder Vollzeit. Dieses Entgelt steht medin GmbH zu, unabhängig von den Gründen, die zum Vertragsabschluss geführt haben, insbesondere auch, wenn sich der von medin GmbH vorgeschlagene Bewerber spontan beim Kunden vorgestellt hat oder der Kunde mit ihm Kontakt aufgenommen hat oder sein Name durch eine Drittperson dem Kunden angegeben worden ist. 

 

Im Falle einer Verletzung dieser Bestimmung verpflichtet sich der Kunde, an medin GmbH den entgangenen Bruttogewinn zu bezahlen.

 

Diese Allgemeinen Bedingungen werden als integrierender Bestandteil jedes Verleihvertrages durch Unterzeichnung von allen Seiten vollumfänglich anerkannt.

 

Zahlungsbedingungen

 

Alle von medin GmbH erbrachten Leistungen unterliegen dem Mehrwertsteuergesetz.
Die Rechnungen von medin GmbH sind nach Erhalt, netto und ohne Skonto zu begleichen. 

 

Haftung

 

Die von medin GmbH geleisteten Such- und Selektionsleistungen ersetzten in keinem Fall die eingehende Prüfung des Bewerbers durch den Kunden. Nach Anstellungsabschluss mit einem vorgeschlagenen Kandidaten übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Wahl.

medin GmbH hat keinerlei vertragliche Verbindung zum Kandidaten und bezieht von ihm weder eine Entschädigung noch sonstige Vergütungen.

medin GmbH lehnt deshalb jegliche Verantwortung ab, sowohl in Bezug auf die vom Kandidaten gemachten Aussagen, als auch hinsichtlich der Ausführung von Arbeiten, welche ihm im neuen Arbeitsverhältnis anvertraut werden. 

 

Datenschutz

 

Personaldossiers, die dem Kunden durch medin GmbH zugestellt werden, bleiben Eigentum von medin GmbH; ausgenommen das Dossier des vom Kunden eingestellten Bewerbers. Alle Bewerberdossiers sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch an medin GmbH zu retournieren. In keinem Fall dürfen diese Unterlagen Drittpersonen vorgelegt und auch nicht direkt oder indirekt gebraucht werden. 

Schlussbestimmungen

   

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.


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